Satzung
Meilensteine und Stolpersteine.
Rückblick auf zwei Jahrzehnte ehrenamtlicher Arbeit in der Bundesheimatgruppe Bunzlau
Vortrag von Studiendirektor i.R. Peter Börner (Siegburg) in Haus Schlesien am 12. Mai 2022
Für mich beginnt die Zusammenarbeit mit der Bundesheimatgruppe relativ spät. Ich hatte mich, ohne zu ahnen, was mich [da einmal] erwarten würde, als Lehrer für Deutsch und Katholische Religion an einem Bonner Gymnasium 1986 aus privaten Gründen nach Siegburg versetzen lassen. Die dort ansässige Bundesheimatgruppe Bunzlau hatte ich kaum im Blick, obwohl ich 1941 in der Nähe von Bunzlau geboren wurde und mein Vater nach dem Krieg am Wiederaufbau der Bunzlauer Keramik in Westdeutschland beteiligt war. Immerhin verfolgte ich 1992/3 mit Interesse den Abschluss der Städtepartnerschaft von Siegburg und Bunzlau (Bolesławiec).
Damit verbunden war die Anreise einer großen polnischen Delegation, mit Lokalprominenz und zahlreichen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrern. Mein Schulleiter hatte sich bereit erklärt, für die Unterbringung der Gäste aus „Boleslawietsch“, wie er sich ausdrückte, in Privatfamilien zu sorgen. Ich korrigierte: „Entschuldigung, das heißt Bolesławiec“, und auf die Frage „Woher wissen Sie das?“ sagte ich, dass ich dort geboren wurde und 1946 die polnisch gewordene Heimat verlassen musste. Daraufhin ernannte er mich kurzerhand zum Koordinator der Unterbringung – und des gesamten künftigen Schüleraustauschs. Austauschpartner war das I. Allgemeinbildende Lyzeum, die früheren Zahnschen Schulanstalten, die einst mein Vater Kurt Börner besucht hatte. So hatte mich die Vergangenheit eingeholt. – Nicht ganz. Denn ich organisierte zwar die jährlichen Schüleraustauschfahrten und führte die polnischen Gäste auch in die Heimatstube, damals noch am Aufgang zum Michaelsberg, aber der Bundesheimatgruppe Bunzlau trat ich nicht bei und besuchte nur selten ihre Veranstaltungen.
Das änderte sich gewaltig, als die Bundesheimatgruppe im Jahre 2000 beschloss, sich wegen der schweren Erkrankung des damaligen Vorsitzenden und eines fehlenden Nachfolgers aufzulösen und man mir die Moderation der Abschluss-Veranstaltung antrug. Nach der Veranstaltung wurde ich von zahlreichen Bunzlauern und Siegburgern umringt und bedrängt, den Vorsitz der Heimatgruppe zu übernehmen, wenigstens kommissarisch. Seitdem war ich bis zu meiner fehlendenden Bereitschaft zu erneuter Kandidatur 2019 Vorsitzender im Vorstand der Bundesheimatgruppe Bunzlau. Gleichzeitig ging meine volle Tätigkeit an der Schule weiter, über eine Reihe von Jahren.
Damit komme ich zu den „Meilensteinen“ und „Stolpersteinen“, hier natürlich bildlich gemeint.
Allerdings gibt es in Siegburg tatsächlich einen Bunzlauer Meilenstein, mit dem Motiv desTöpfers an der Töpferscheibe, aufgestellt 1960 als Zeichen der Verbundenheit mit den vertriebenen Bunzlauern, über die die rheinische Kreisstadt 1953 eine Patenschaft übernommen hatte. Heute steht dieser Stein versteckt, besser: geschützt, im Innenhof des Kreishauses. Darauf ist die Entfernung nach Bunzlau mit 790 km angegeben, eine psychologische Entfernung. Tatsächlich beträgt sie 705 km.
Ein erster Stolperstein meiner Amtszeit, der sich unerwartet in einen Meilenstein verwandelte, war die Entscheidung der polnischen Bunzlauer, ihr Stadtjubiläum 750 Jahre Bunzlau ohne Mitwirkung der deutschen Bunzlauer zu feiern. Auf Kooperationsanfragen der Heimatgruppe ging man nicht ein. Ich überzeugte daraufhin unserem Vorstand, selber ein Projekt 750 Jahre Bunzlau vorzubereiten, mit einer Ausstellung und einem Ausstellungs-Begleitbuch, auf Deutsch und Polnisch. Das wurde eine immense Arbeit, bei der wir alle viel über das alte und das neue Bunzlau gelernt haben. Die Ausstellung wurde 2002 im Foyer des Siegburger Kreishauses eröffnet, – mit geladenen polnischen Gästen. Die junge, tatkräftige, mutige, kluge Leiterin des Bunzlauer Keramikmuseums Anna Bober-Tubaj fasste sich daraufhin ein Herz und fragte mich, ob wir bereit wären, diese Ausstellung nach Bolesławiec zu übertragen. Das geschah mit großem Aufwand und – mit großer Resonanz.
So begann eine lange, fruchtbare Phase der Kooperation. Der Boden war schon bereitet worden: durch eine Ausstellung Bunzlauer Keramik im Siegburger Torhaus-Museum, die unser rühriger Mitarbeiter Klaus Rosenthal bereits 1994 mit der Vorgängerin von Frau Bober [Frau Wolanin] organisiert hatte. Und durch eine Fahrt ehemaliger Schüler der Zahnschen Schulanstalten nach Bunzlau im selben Jahr.
Ein weiterer Meilenstein deutsch-polnischer Zusammenarbeit konnte gesetzt werden, als im alten Bunzlauer Stadttheater auf nachdrückliche Anregung von Siegburger Seite mit unserer Beteiligung ein mehrtägiges Symposion über den Bunzlauer Priester Paul Sauer stattfand, das seine Persönlichkeit würdigte und Licht in seinen tragischen Tod brachte. Er war 1946 mit zahlreichen anderen Landsleuten Opfer einer Verfolgungswelle durch die polnische Geheimpolizei UB geworden. Unserem Wunsch nach einem Denkmal oder einer Erinnerungstafel für Pfarrer Sauer in Bunzlau wurden allerdings von polnischer Seite immer wieder Steine in den Weg gelegt. Viele Stolpersteine! Erst 2014, zehn Jahre später, gelang die Aufstellung einer Gedenk-Stele am Ort seines Leidens, im Garten des heutigen Bunzlauer Jugendkulturhauses.
Immerhin konnte 2009, gleichfalls nach beharrlichen Bemühungen der Bundesheimatgruppe, durch das IPN, eine polnische Einrichtung zur Aufdeckung und Bestrafung politischer Verbrechen in kommunistischer Zeit, eine Rehabilitation von drei überlebenden deutschen Opfern erreicht werden. Rehabilitation, nicht Entschädigung, denn die Opfer waren ja deutsche, nicht polnische Staatsbürger. Doch auch dieser Vorgang war zweifellos ein Meilenstein unserer Arbeit.
Es folgten weitere Meilensteine, auf die ich gerne zurückblicke.
2006 organisierten wir im Rahmen eines Bundesheimattreffens in Görlitz [ statt in Siegburg, was eine erhebliche logistische und organisatorische Herausforderung war! ] eineTagung deutscher und polnischer Heimatforscheraus Stadt und Kreis Bunzlau, verbunden mit einem Tagesausflug nach Bunzlau. Dort konnten wir in den ehemals Zahnschen Schulanstalten eine von uns angeregte und finanzierte Gedenktafel für den Schulgründer, Maurermeister und Menschenfreund Gottfried Zahn einweihen.
Zu einem ganz besonderen Meilenstein wurde das von Frau Bober-Tubaj angeregte Projekt „Digitalisierung des Bunzlauer Stadtblatts“. Parallel zu den Bemühungen des dortigen Keramikmuseums suchten wir ab 2005 nach erhaltenen Exemplaren dieser Bunzlauer Lokalzeitung, die bis zum 11. Februar 1945, dem Einmarsch der Russen, erscheinen konnte. Die Erschließung dieser Quellen wurde für uns und andere Heimatfreunde ein unerwartetes Tor der Wiederbegegnung mit der alten Heimat und für deutsche und für polnische Lokal- und Familienforscher eine wahre Fundgrube, war doch das Bunzlauer Stadtarchiv in den Wirren der letzten Kriegsmonate verloren gegangen.
Wir digitalisierten unsere Fundstücke im Kreishaus und stellten nach Teilnahme an der Vorstellung des Projekts in Bunzlau eine von uns für deutsches Publikum aufbereitete ergänzte Version der polnischen Ausstellung 2006 unter dem Titel „Die Lokalzeitung als Zeitzeugin“ im Siegburger Kreishaus, im Internationalen Zeitungsmuseum in Aachen – nach zähen Verhandlungen: „Waren da eventuell Revanchisten am Werk? – und in Haus Schlesien der Öffentlichkeit vor.
Aber denkt man bei Bunzlau nicht in erster Linie an Keramik?
2009 wagten wir uns an ein Keramik-Projekt, das gleichfalls ein echter Meilenstein wurde. Angeregt und begleitet von unsere Mitarbeiterin Elisabeth Zahn dokumentierten wir den Wiederaufbau der Bunzlauer Keramik nach 1945 in Deutschland und Polen. Dabei konnten wir uns auf unsere eigene umfangreiche Keramik-Sammlung, auf Sammlungen von Mitarbeitern und Freunden, auf Leihgaben und Zuarbeiten aus Bunzlau und personell auf zwei junge Helfer stützen, die uns die Stadt Siegburg vermittelt hatte. Wir erarbeiteten für die damals drei Räume der Heimatstube eine größere Ausstellung, die sogar in München gezeigt wurde, außerdem ein umfangreiches Begleitbuch.
So dokumentierten wir die Nachkriegsentwicklung der Bunzlauer Keramik in Westdeutschland,in der DDR (Lausitz) und in Polen. Leider gelang es uns weder kurzfristig noch langfristig – und das war schon ein irritierender Stolperstein! -, unsere Ausstellung nach Bunzlau zu bringen, dann natürlich entsprechend erweitert und abgestimmt auf das dortige Publikum. Nur zu gern hätten wir mit Unterstützung unserer polnischen Freunde auch der heutigen Bevölkerung Bunzlaus die Vielfalt des Wiederaufbaus der Bunzlauer Keramik vorgestellt.
An mangelnder polnischer Kooperationsbereitschaft scheiterte 2012 auch unser Bestreben, als krönenden Abschluss der 30 Bunzlauer Heimattreffen ein solches Treffen in Bolesławiec auszurichten, mitvorbereitet, mitgestaltet und mitgefeiert mit den heutigen Bewohnern. In anderen Vertreibungsorten war das möglich! Dass wir mit damit nicht durchkamen, war mehr als ein Stolperstein. Hier standen wir vor einer unsichtbaren Mauer. – Irgendwie passt dazu, dass es immer wieder Gruppenreisen, „Bürgerfahrten“, von Siegburg nach Bunzlau gab, aber nie eine vergleichbare Fahrt in die Gegenrichtung.
Immerhin hatten wir, solange der Schüleraustausch währte (bis ca. 2018), regelmäßig Besuch junger Leute aus Bunzlau / Bolesławiec.
Besonders freute ich mich, wenn junge Wissenschaftler die Heimatstube aufsuchten.
2013 vermittelten wir auf polnischen Wunsch die vom Verein der Freunde von Bolesławiec erarbeitete Ausstellung XX Jahre Städtepartnerschaft Siegburg – Bolesławiec nach Siegburg. Von uns ergänzt mit erklärenden deutschen Texten und übersichtlicher Strukturierung wurde sie im Rathaus und im Gymnasium Alleestraße (Schüleraustausch mit Bunzlau!) gezeigt. So informierten wir die Bürger über die Städtepartnerschaft und konnten gleichzeitig auf die Bundesheimatgruppe aufmerksam machen.
Der für mich bewegendste deutsch-polnische Meilenstein wurde 2014 gesetzt. Das war die bereits erwähnte Errichtung einer Gedenk-Stele für den Bunzlauer Märtyrer-Priester Paul Sauer, verbunden mit einer würdigen deutsch-polnischen Feier im Garten des Kreisjugendkulturhauses, – Ergebnis zehnjähriger Bemühung und des Wegräumens großer und kleiner Stolpersteine, – bis zuletzt! Die Errichtung der Gedenk-Tafel geschah gegen den Willen des zuständigen katholischen Ortsgeistlichen, aber in guter, fairer Zusammenarbeit mit dem leider viel zu früh verstorbenen Landrat Dariusz Kwasniewski.
Im Umgang mit deutschen Partnern und Adressaten erlebte ich gleichfalls Meilensteine und Stolpersteine.
Zu den Meilensteinen:
Es war schon großartig, dass uns der Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen der Patenschaft immer wieder wertvolle praktische und ideelle Unterstützung gewährte: u.a. beim Stadt-Jubiläumsprojekt (2001/2), beim Zeitungsprojekt (2005-2007), beim Keramikprojekt (2009) und beim Projekt Paul-Sauer-Gedenktafel (2014). Herzlichen Dank dem langjährigen Kulturamtsleiter Rainer Land und den Landräten Kühn und Schuster!
Weniger spektakulär, aber ebenfalls sehr wertvoll war die Unterstützung durch die Kreisstadt Siegburg. Wir konnten viele Jahre lang kostenlos städtische Räumlichkeiten nutzen (die Heimatstube für Büro-Arbeiten und für unsere Sammlungen und Versammlungen und für besondere Anlässe Rathaus und Stadtmuseum), und es standen uns städtische Kommunikationsmittel für Postverkehr, Telefon und Internet zur Verfügung. Nicht zu vergessen die zeitweilige Bereitstellung junger Leute für Inventarisierungs-Arbeiten und Projektaufgaben.
Auch der Schüleraustausch des Städtischen Gymnasiums Alleestraße mit Bunzlau war immer wieder eine Stärkung und Ermutigung unserer Arbeit. Viele Schülergruppen folgten unserer Einladung zum Besuch der Heimatstube. So kam es zu wechselseitiger Horizonterweiterung und bei mir zu dauerhaften Freundschaften mit polnischen Kolleginnen und Kollegen.
Wertvoll war auch die Kooperation mit dem örtlichen Partnerschaftsverein und mit Vertriebenen-Organisationen vor Ort.
Freilich dürfen einige Stolpersteine nicht unerwähnt bleiben:
Da waren zunächst die uns mehrfach auferlegten Umzüge, besonders der von 2015, der im Zuge der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu einer einschneidenden Reduktion unserer Möglichkeiten führte: Statt zwei Räumen stand uns ab 2015 nur noch ein Raum zur Verfügung. Wir verloren den Raum für größere Besuchergruppen und viel Platz zur sachgemäßen Aufbewahrung und Präsentation unserer Sammlungen.
Schmerzlich berührte mich vor allem das Scheitern unserer Bemühungen um Integration der Heimat-Sammlung ins Stadtmuseum. Dort war sie, man glaubt es kaum, von 1964 -1972 schon untergebracht gewesen, wie man in der Bunzlauer Heimatzeitung nachlesen kann.
Realistischerweise muss eingeräumt werden, dass das Interesse selbst der Bunzlauer schon damals deutlich abnahm. Beim Bundesheimattreffen 2006 in Görlitz hatten wir immerhin noch ca. 400 Teilnehmer. Das Heimattreffen 2010 in Siegburg – es sollte das letzte werden – kam mit Mühe auf 100 Personen.
beim Siegburger Stadtjubiläum 2014 v.l. Norbert Roth, Peter Börner, Jochem Birk, Horst Tschage, Jochen Wiesner
Natürlich suchten wir immer wieder den Weg in die Öffentlichkeit:
2003 und 2013 durch festlich begangene Patenschaftsjubiläen anlässlich 50 Jahre bzw. 60 Jahre Patenschaft. 2014 durch Mitwirkung beim Siegburger Stadtjubiläum,
durch jährliche Beteiligung am Internationalen Museumstag – gern mit Einladung zur Maibowle – , durch die Organisation von Bürger- und Bildungsfahrten nach Bunzlau und Niederschlesien, gelegentlich durch Gedenkveranstaltungen, etwa 2015/6 anlässlich der Vertreibung vor 70 Jahren, verbunden mit der Einladung an Schulklassen zu Zeitzeugengesprächen, auch durch Vortragsangebote, z.B. 2017 über Eichendorff und 2019 über Schlesien.
Die Resonanz in der Bürgerschaft war gering. Freizeit, TV und Internet sind attraktiver. Hinzukommt: Den meisten der heute lebenden Deutschen fehlt eine Perspektive nach Osten und in die deutsche Geschichte in ihrer Gesamtheit. Bemerkenswert wenig Verständnis fand ich bei den von mir immer wieder angesprochenen Lehrkräften für Deutsch, Geschichte, Politik und Geografie, selbst an meiner früheren Schule, von der man zu Fuß in wenigen Minuten zum Haus der Begegnung (!) mit der Heimatstube gelangte. Kein nachhaltiges Interesse auch bei Jugend-Organisationen – politischen Jugendgruppen, Jugend-Rotkreuz, das vom Roten Kreuz in Bunzlau zur Kooperation eingeladen worden war.
Als absehbar wurde, dass wir auch dieses Gebäude in näherer Zukunft verlassen müssten, entschlossen wir uns 2019 zur Unterzeichnung des Schenkungsvertrags an Haus Schlesien. Im Frühjahr 2021 erfolgte die Räumung der Heimatstube.
Wir hatten vereinbart:
- Die uns nahestehenden Institutionen erhalten eine großzügige Möglichkeit der Ausleihe des Bunzlauer Heimatguts. Dies gilt in besonderer Weise für die Partner in Bunzlau. Und die haben von ihrer Chance unverzüglich Gebrauch gemacht und sich anschließend im Rahmen einer Sponsoren-Veranstaltung für das neue zu errichtende Stadtmuseum herzlich bedankt.
- Wir hatten außerdem vertraglich festgelegt, dass die Übergabe nicht sang- und klanglos verläuft, sondern in Verbindung mit einem ordentlichen „Event“ – einer wissenschaftlichen Tagung –
- und dass die Schenkung in einer Ausstellung gewürdigt wird: „Versammelte Erinnerungen“.
- Wir konnten sogar erreichen, dass uns Haus Schlesien einen kleinen Büroraum zur Verfügung stellt.
- Für all unsere Anliegen fanden wir also in Haus Schlesien Verständnis und Hilfe. DANKE!
Jetzt kann man die Heimatstube nur noch virtuell zu besuchen. Aber immerhin! Unmittelbar vor der Räumung konnten wir mit der Ostdeutschen Kulturstiftung Bonn die elektronische Erfassung absprechen. Herzlichen Dank Herrn Dr. Gierlich und dem Team!
Abschließend der Versuch einer Bilanz:
Für mich brachten die 20 Jahre Vorstandsarbeit in der Bundesheimatgruppe großen Erkenntnisgewinn und neue Freundschaften. Ich konnte meinen Horizont geografisch und menschlich erweitern: interessante, tüchtige, liebenswerte Menschen kennenlernen in Deutschland unter Mitarbeitern und Heimatfreunden und in Polen, und ich konnte unbekannte Orte und Landschaften entdecken und anderen vermitteln.
Nicht zuletzt: Wir konnten einiges für die Aussöhnung der Vertriebenen mit ihrem Schicksal und für die deutsch-polnische Verständigung tun.
So waren es entschieden mehr Meilensteine als Stolpersteine.
Was mag die Zukunft bringen? Ich sehe folgende Zukunftsaufgaben der Bundesheimatgruppe Bunzlau:
- Die Aufrechterhaltung der Beziehung zu Siegburg – seinen Bürgern, Stadt und Kreis und zum Partnerschaftsverein,
- die Zusammenarbeit mit Haus Schlesien
- die Fortführung und Verbesserung der Kontakte zum polnischen Bunzlau
- unsere Internet-Präsenz, vor allem, wenn es gelingt, die immense elektronische Bunzlau-Sammlung unseres Mitarbeiters Dietmar Plate ins Netz zu stellen.
- Von einer späteren Zeit – mit ungetrübtem Selbst-Bewusstsein und Geschichtsbewusstsein der Deutschen – erwarte ich eine größere, eine angemessene Wahrnehmung der Leistung der Bundesheimatgruppe und überhaupt der Vertriebenenorganisationen.
Ein weiter Weg… Ich hoffe, mit etwas weniger Stolpersteinen und mit ungeahnten neuen Meilensteinen!
Satzung der Bundesheimatgruppe Bunzlau– Stadt und Kreis – zu Siegburg e.V.
1.
Name, Rechtsform, Sitz
Der Verein führt den Namen: Bundesheimatgruppe Bunzlau – Stadt und Kreis – zu Siegburg e.V.
Er ist überparteilich und überkonfessionell. Der Verein ist ein rechtsfähiger gemeinnütziger eingetragener Verein, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg. Sitz des Vereins ist die Patenstadt der Bunzlauer, die Kreisstadt Siegburg.
2.
Aufgaben und Ziele
Sammeln, Erhalten und Bereitstellen von heimatlichem Kulturgut mit Bezug zu Stadt und Kreis Bunzlau in der Dauerausstellung „Bunzlau – Heimatstube und Museum“ in Siegburg, in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Siegburg, dem Rhein-Sieg-Kreis als Patenkreis der Bunzlauer und mit anderen regionalen und überregionalen Kultureinrichtungen.
Aufklärung der Öffentlichkeit über Kultur, Gesellschaft, Politik und wirtschaftliche Entwicklung von Stadt und Kreis Bunzlau in Geschichte und Gegenwart, durch Bereitstellung von Informationsmaterial und durch Vorbereitung von und Beteiligung an diesbezüglichen Publikationen, Tagungen und Ausstellungen.
Festigung der Kontakte zum heutigen Bunzlau (Bolesławiec / Polen) in völkerverbindender Gesinnung insbesondere durch
- Förderung der Städtepartnerschaft zwischen Siegburg und Bunzlau (Bolesławiec) und der Kreispartnerschaft zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Bunzlau (Powiat Bolesławiecki)
- Förderung des Schüler-, Kultur- und Verwaltungsaustauschs im Rahmen der bestehenden Partnerschaften
- die Ermöglichung von Begegnungen ehemaliger und heutiger Bewohner von Stadt und Kreis Bunzlau (Bolesławiec)
- Austausch von Kunst und Kulturgütern
- insbesondere die Entwicklung, Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Projekte mit polnischen Partnerorganisationen in Bunzlau (Bolesławiec), nach Möglichkeit in Kooperation mit der Kreisstadt Siegburg, dem Rhein-Sieg-Kreis und anderen die deutsch-polnische und die europäische Zusammenarbeit fördernden Einrichtungen.
Darüber hinaus ist die Bundesheimatgruppe Anlaufstelle für Bunzlauer Heimatfreunde und Auskunftstelle für Bunzlau-Interessenten aller Art: Familienforscher, Heimatforscher, Wissenschaftler, Touristen, Politiker sowie für heutige Bewohner von Stadt und Kreis Bunzlau (Bolesławiec).
3.
Gemeinnützigkeit
Der Verein dient nur gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig, verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sämtliche Einnahmen dienen nur dem Zweck des Vereins.
4.
Verwendung der Mittel des Vereins
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel der Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5.
Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
6.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: dem/r Vorsitzenden, dem/r stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer /der Kassenführerin und dem Schriftführer/der Schriftführerin. Die Mitgliederversammlung kann bis zu fünf Mitglieder als Beisitzer wählen. Der Vorstand wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Vorstand im vereinsrechtlichen Sinne sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter.
Der Vorstand vertritt den Verein. Die laufende Geschäftsführung und Vertretung nach außen obliegt gemäß § 26 BGB dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Jeder von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt folgende Regelung: Der Vorsitzende bzw. sein Vertreter können Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 200,00.- EUR in eigener Verantwortung vornehmen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand kann seine Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren fassen. Der Vorsitzende kann Dringlichkeitsentscheidungen allein treffen, wenn eine Abstimmung mit den Vorstandskollegen nicht möglich ist; er muss diese Entscheidung schriftlich dokumentieren und alsbald seinen Kollegen zur Genehmigung vorlegen.
Über die Beschlüsse und wichtige Verhandlungen des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand kann sich eine Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung geben.
Formelle Satzungsänderungen, die das Amtsgericht oder das Finanzamt vorschreibt, kann der Vorstand beschließen.
Für die Haftung des Vorstands nach außen und innen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB §§ 31 und 31 a.
7.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie entscheidet in allen Angelegenheiten mit Ausnahme derjenigen, die dem Vorstand obliegen. Insbesondere wählt sie den Vorstand, bestellt die Kassenprüfer, nimmt den Jahresbericht entgegen und beschließt über den Rechenschaftsbericht des Vorstands, die Entlastung des Vorstands sowie die Beitrags- und Umlagenhöhe.
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie tritt in Siegburg oder an einem anderen den Bunzlauern nahestehenden Ort zusammen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig, wenn darauf in der Einladung ausdrücklich hingewiesen wird. Mitglieder, die ihren Beitrag nicht gezahlt haben, sind nicht stimmberechtigt.
Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt, sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt.
Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Bei Wahlen ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklärt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einberufungsfrist vom Vorsitzenden abgekürzt werden.
In jeder ordentlichen Versammlung werden die Berichte der Vorstandsmitglieder, der Bericht der Kassenprüfer und der Haushaltsplan für das nächste Haushaltsjahr bekannt gegeben und erörtert. Über die Entlastung der Vorstandsmitglieder wird abgestimmt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist dann einzuberufen, wenn diese von einem Fünftel aller Mitglieder des Vereins schriftlich verlangt wird mit Angabe der Tagesordnung.
Über die Beschlüsse und wichtige Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
8.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Bundesheimatgruppe Bunzlau können ehemalige deutsche Bewohner von Stadt und Kreis Bunzlau und deren Angehörige beantragen sowie Personen und Institutionen, die sich zu den unter Artikel 2 benannten Aufgaben und Zielen bekennen. Die Mitgliedschaft beginnt mit schriftlicher Erklärung des Beitritts und schriftlicher Annahme des Beitritts durch den Vorstand.
Der Beitrag ist für jedes Kalenderjahr bis Ende Februar zu entrichten.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Eine Austritt ist nur zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten und nur schriftlich möglich. Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitglieds beschließen, wenn trotz zweifacher Mahnung der Beitrag nicht gezahlt wird oder wenn ein sonstiger schwerwiegender Verstoß gegen die Vereinsinteressen vorliegt. Beratung und Beschlussfassung über den Ausschluss erfolgen unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung mit Nennung des Mitglieds in der Einladung.
9.
Haushalt
Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitglieder, Zuwendungen der Paten Kreisstadt Siegburg und Rhein-Sieg-Kreis und durch Spenden. Für spezielle kostenaufwändige Projekte wirbt der Vorstand Sondermittel bei Stiftungen und anderen Fördereinrichtungen ein.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Kassenführer rechnet über jedes Geschäftsjahr ab und erstellt einen Geschäftsplan für das kommende Jahr. Die Prüfung wird von zwei Kassenprüfern vorgenommen, die jeweils auf der Mitgliederversammlung gewählt werden und ihren Bericht schriftlich übergeben. Die Jahresabrechnung wird anschließend entsprechend dem bisherigen Verfahren im Rahmen der Patenschaftsverhältnisse der Verwaltung des Rhein-Sieg-Kreises zu abschließender Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Zugleich wird eine Zuwendung für das laufende Geschäftsjahr beantragt.
10.
Auflösung des Vereins
Zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins muss wenigstens die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sein oder die Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Es ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen zum Auflösungsbeschluss erforderlich.
Im Falle der Beendigung und Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen auf Beschluss der Mitgliederversammlung einem anderen gemeinnützigen Verein mit heimatkundlichen und völkerverbindenden Zielen ähnlich den unter 2 benannten oder der Kreisstadt Siegburg und dem Rhein-Sieg-Kreis in festzulegenden Anteilen übertragen. Einzelheiten regelt ein Übergabevertrag.
11.
Gesetzliche Bestimmungen
Ergänzend zu dieser Satzung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Vereinsrechts in den § 21ff BGB.
12.
Satzungsänderung
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Soweit diese nicht in der Versammlung erschienen sind, muss die Stimmabgabe schriftlich erfolgen.